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Kriterien für Chancengleichheit in Prüfungen:

angstfrei, gerecht, objektiviert:

keine Fehlbeurteilungen


Ausbildungs-Abschlussprüfungen unterliegen seit jeher der Kritik. So auch auch in unserem Berufsfeld, egal, ob im damaligen Buchgewerbe, dem graphisches Gewerbe, der Druckindustrie oder jetzt in der Druck-und-Medien-Branche. Immer noch geht es um aussagekräftige, gerechte Bewertung der Leistungen.

Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen und auch die des ZFAs haben seinerzeit, als es noch die IG Druck und Papier gab, die Worte von Willi Rothweiler beeindruckt, der viele Jahre lang die gewerkschaftliche Bildungspolitik beeinflusst hat:
„Programmierte Prüfungen sind keineswegs ideal, aber gegenüber anderen Prüfungsmethoden am wenigsten schlecht und am wenigsten unkontrollierbar!
Von Aufsätzen und verschämt sich als Sachbericht tarnenden Prüfungsaufgaben als Alternative möge man uns verschonen; darüber ist in der Literatur und Wissenschaft genügend bekannt!
Das Postulat einer möglichst objektiven, für alle gleich schweren oder gleich leichten Prüfung, insbesondere aber die Forderung nach Nachprüfbarkeit (Justiziabilität) der Prüfungsentscheidungen und Validität im Interesse derer, die sich einer Prüfung zu stellen haben, müssen unbedingt Vorrang haben vor allen anderen Überlegungen.“
(„Gewerkschaftliche Bildungspolitik“, 3/1980, Seite 112f.).  Siehe auch: Experiment

Die programmierten Aufgaben (Multipe Choice) waren zwar bis vor einigen Jahren noch weit verbreitet, und die schriftlichen Abschlussprüfungen in den Berufen der Druckindustrie enthielten nur programmierte Aufgaben. Deren Qualität war aber sehr unterschiedlich. Trotz der vom ZFA zusammen mit dem  Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIBB) veranstalteten Seminare für Prüfungsaufgabenersteller(innen) konnte die Qualität dieser Aufgaben kaum verbessert werden. Die Forderung nach offenen Aufgaben mit handlungsorientiertem Inhalt wurde immer lauter und schließlich erfüllt.

Das Wechselbad von den bisherigen objektivierten Aufgaben zu den „Laber“-Aufgaben, wie sie manchmal polemisch genannt wurden, war für die Beteiligten und eben auch für manche Prüfer eine nicht so leicht zu bewältigende Umstellung. Ob die heutigen Prüfungen noch den oben genannten Kriterien (Kennzeichen) entsprechen, die vor 30 Jahren als Vorbedingung für Chancengleichheit formuliert wurden, sei aber bezweifelt.

Hier nun soll es um einige Aspekte der korrekten Beurteilung „offener” Aufgaben mit frei formulierten Antworten gehen. Frei zu formulierende Antworten erfordern eine gewisse Kompetenz im Umgang mit der Schriftsprache. Wer diese Gabe nicht besitze, so heißt es beschwichtigend, habe Pech und sei dann eben leider benachteiligt. Wer sich dagegen korrekt, gewandt und wortreich auszudrücken vermag, wird meist zu gut beurteilt.

Mangelndes Ausdrucksvermögen also und chaotische Rechtschreibung sowie kaum lesbare Schrift sind Negativeffekte, die eine viel zu schlechte Beurteilung nach sich ziehen können. Aber: mäßige Schriftsprachkompetenz muss ja nicht immer mit mangelnder Fachkompetenz einhergehen.
 
Die Prüfer(innen), die frei formulierte Antworten benoten sollen, sind – von den Lehrern meist abgesehen – keine Profis im Beurteilen. Zwar sind die „richtigen“ Antworten als Bewertungshilfe im Lösungsheft vorgegeben, doch wie viele Punkte sind korrekt oder gerecht? Zu viele Störfaktoren können Punktevergabe und Notenfindung beeinflussen. Bei den Prüfenden ist das u.a. neben mangelnder Fachkompetenz und/oder Sprachkompetenz, vor allem zu geringes Einfühlungsvermögen, aber auch Vorurteile, Sym- oder Antipathie und nicht zuletzt Stimmungsschwankungen können die Beurteilung beinflussen.

T I P P   Als Prüfungsteilnehmer(in) sollten Sie leserlich und gegliedert schreiben. Ob Sie mit „Gelaber“ mehr Erfolg haben oder mit knappen, stichwortartigen Formulierungen, hängt vom jeweiligen Prüfungsausschussmitglied ab. Ob Ihre Denk- und Darstellungsweise Gefallen findet, ist eben auch ein wenig Glückssache. Meist zahlt es sich aber aus, alles niederzuschreiben, was man weiß. Das Prüfungsausschussmitglied wird leider viel zu oft das Richtige zur Kenntnis nehmen und alles Übrige, ob unverständlich, nicht zur Sache gehörig oder falsch nicht in die Bewertung einbeziehen.

T I P P   Übrigens können Sie gegen eine nach Ihrer Ansicht falsche Bewertung kaum etwas unternehmen. Erstens kriegen Sie Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten im Allgemeinen nicht mehr zu Gesicht, um auf Bewertungsfehler hinweisen zu können. Und zweitens würden derartige Beschwerden zwar zur Kenntnis genommen, aber nur selten weiter verfolgt werden. Weil es hierbei um Inhalte geht, also um rein Fachliches, das von Verwaltungen oder Gerichten nicht kompetent beurteilt werden kann, sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage nur gering.
Möglicherweise erfolgreich wären höchstens Beanstandungen wegen irgendwelcher Verstöße gegen Prüfungsbestimmungen. Darüber aber mehr unter Prüfungsordnung.

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