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Gut zu wissen:

Was geschieht bereits vor der Prüfung?

Ganz am Anfang steht die Anmeldung zur Prüfung, auf die hier aber nicht eingegangen werden soll. Erwähnt werden muss aber der Ausbildungsnachweis Berichtsheft, denn das Berichtsheft ist schon seit 1949 Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Mit Recht wird es schon lange nicht mehr bewertet, aus praktischen Gründen versteht sich, denn wer möchte all den Stuss lesen und dazu womöglich noch korrigieren und benoten!
Ich kann mich erinnern, wie ich als Azubi immer dann die „freien“ Seiten in einer „Nachtschicht“ ausgefüllt habe, wenn der Chef mal wieder Einsicht nehmen wollte und
das Voneinander-Abschreiben war (und ist wohl auch heute noch) eine dauernde Versuchung. Dass viele Berichtshefte gleichlautende Texte enthielten, war kein Zufall.

Die Prüfungsaufgaben im graphischen Gewerbe, dann in der Druckindustrie und jetzt in der Druck-und-Medien-Branche werden schon seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag der Tarifparteien zentral ausgearbeitet, verteilt und verwaltet. Das macht der ZFA, der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien. Von dessen beiden Trägern, nämlich Bundesverband Druck und Medien e.V. sowie Gewerkschaft Ver.di, Fachbereich 8: Medien, und seit 1990 auch von der kooperierenden Lehrerarbeitsgemeinschaft Medien (LAG Medien) werden geeignete Fachleute zur Ausarbeitung von Prüfungsaufgaben benannt und dann von der mit dem ZFA kooperierenden Industrie- und Handelskammer (IHK) in die sogenannten Prüfungsaufgabenerstellungsausschüsse berufen.

In der Regel ist für jeden Ausbildungsberuf oder sogar für jede Fachrichtung eines Ausbildungsberufs ein solcher Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss tätig. Üblicherweise jährlich einmal kommen die Mitglieder zusammen und erarbeiten die Aufgaben der nächsten Zwischen- und Abschlussprüfungen für Winter und Sommer.

Die Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen Stellen, also zumeist den Industrie- und Handelskammern, übernommen, wobei sie für jeden Prüfungssatz ein Entgelt zu zahlen haben. Das weitere Procedere ist je nach Prüfungsordnung und Gewohnheit etwas unterschiedlich; aber zumeist werden die Unterlagen vom zuständigen Ausbildungsberater der IHK und „seinem“ Prüfungsausschuss auf Vollständigkeit und evtl. auch auf Brauchbarkeit überprüft.

Zwar ist es umstritten, ob Prüfungsausschüsse ihnen nicht genehme Aufgaben austauschen oder verändern dürfen; aber von Befürwortern solcher Eingriffe wird darauf hingewiesen, jeder Prüfungsausschuss sei autonom und nur der jeweiligen Prüfungsordnung unterworfen.

Alle Prüfungsausschüsse sind übrigens paritätisch besetzt aus (sachkundigen) Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrkräften der regional zuständigen Berufsschule. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die übrigen Mitglieder sind als Beisitzer tätig. Alle haben sie jeweils eine Stimme.
Die schriftliche Prüfung findet üblicherweise in der zuständigen Berufsschule statt.
Für die praktische Prüfung ist das Vorgehen nicht einheitlich. Geprüft wird in der zuständigen Berufsschule und/oder in den regionalen Ausbildungsbetrieben, evtl. auch in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum (ÜAZ).

Wichtig ist, dass alle Prüfungsunterlagen für die praktischen Prüfung
(früher Fertigkeitsprüfung genannt) rechtzeitig vom Prüfungsausschuss
an die Prüfungsteilnehmer(innen) ausgehändigt werden.

T I P P    Es empfiehlt sich, die mitgelieferten Anleitungen für die praktische Prüfung sorgfältig durchzulesen und bei Unklarheiten immer nachzufragen.

 

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